Die Unternehmenssteuern werden für eine GmbH typisierend mit einem Steuersatz von 30 % angegeben und bei Modellberechnungen berücksichtigt. Der Unternehmenssteuersatz berücksichtigt die Körperschaftsteuer von aktuell 15 % (ab 2028 fallend auf bis zu 10 %) und die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist jedoch abhängig vom Hebesatz der Gemeinde.
Tatsächlich variiert die Unternehmenssteuer in der Praxis zwischen 25 und 35% und berücksichtigt nur die 1. Stufe der Besteuerung. Unter Berücksichtigung der 2. Stufe der Besteuerung - bei Ausschüttung an den oder die Anteilseigner - entsteht grundsätzlich Kapitalertragsteuer (Ausnahme Holding) und die Gesamtsteuerbelastung beträgt in der Praxis zwischen 45 und 52 %.
Erscheinungsdatum März 2026