Vorlage/Antrag auf Fristverlängerung

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Vorlage/Antrag auf Fristverlängerung

by Steuerfokus und Steuerakademie

Die Einkommensteuererklärung 2023 ist nach § 149 Abs. 2 AO innerhalb von 7 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Danach wäre die Erklärung bis zum 31. Juli 2024 an das Finanzamt zu übermitteln.

In Beraterfällen gelten verlängerte Fristen. Die Frist wurde für die Einkommensteuererklärung 2023 coronabedingt auch in Nicht-Beraterfällen auf 8 Monate verlängert (31. August 2024).

Wer die Erklärung zu spät abgibt gegenüber demjenigen wird ein gebundener Verspätungszuschlag oder ggf. ein Ermessens-Verspätungszuschlag festgesetzt.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung kann auf Antrag verlängert werden.

Laden Sie sich eine Vorlage für einen Antrag auf Fristverlängerung und vermeiden Sie so die Festsetzung eines Verspätungszuschlages.

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