STEUERFOKUS zur Besteuerung der Energiepreispauschale (EPP)

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STEUERFOKUS zur Besteuerung der Energiepreispauschale (EPP)

by Steuerfokus und Steuerakademie

Durch das Steuerentlastungsgesetz wurde die Energiepreispauschale als staatliche Subvention der angestiegenen Energiepreise und gleichzeitig die Steuerpflicht der EPP bestimmt. Es ist zweifelhaft, dass die Energiepreispauschale überhaupt besteuert werden kann. Zweifelhaft wegen der Gesetzgebungskompetenz und in materieller Hinsicht.

Unter dem Aktenzeichen VI R 15/24 ist ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Wir empfehlen gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen. 

Der Einspruch hat zwei Vorteile.

  • Jeder kann seinen Einkommensteuerbescheid "offen halten" und profitiert davon, wenn der Bundesfinanzhof die Besteuerung für unzulässig erklärt.
  • PV-Betreiber können mit einer Erweiterung des Einspruches das Einspruchsverfahren die gesetzliche Zwangsruhe (den Winterschlaf) verordnen.
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