Aufwendungen für Reparaturen an Gebäuden und für die Sanierung von Gebäuden gehören als Erhaltungsaufwendungen zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Der Sofortabzug führt zu einer sofortigen steuerlichen Entlastung. Der Gesetzgeber verbietet jedoch mit der 15%-Falle die Verlustverrechnung wenn die Maßnahmen im zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung durchgeführt werden.
Mit dem Steuerfokus erhalten Immobilieninvestoren und Vermieter die Informationen über die 15 %-Falle, was zu beachten ist und in welchen Fällen die Falle umgangen werden kann.