Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere der Zinsen, Zinsen für Tagesgeldkonten und Aktiengewinne ist zweifelhaft. Der Bundesfinanzhof prüft im Revisionsverfahren VIII R 11/26, ob die Besteuerung von Kapitalerträgen ohne Berücksichtigung der realen und inflationsbedingten Kaufkraft und Vermögensverluste verfassungsrechtlich vereinbar ist.
Zur Sicherung der Rechte muss gegen jeden Einkommensteuerbescheid, in dem Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, Einspruch eingelegt werden.
Laden Sie sich eine Vorlage/einen Mustereinspruch gegen den Einkommensteuerbescheid und beantragen Sie die Verfahrensruhe, den Winterschlaf für das eigene Einspruchsverfahren.