Die Steuerermäßigung für Aufwendungen für eine energetische Sanierung beträgt max. 40.000 EUR und verteilt sich auf drei Jahre.
Strittig ist die Bestimmung des ersten Jahres, weil die Finanzverwaltung und das FG München den Abschluss der Maßnahme von der Zahlung der Rechnung abhängig machen.
Bei Gewährleistungseinbehalten oder Ratenzahlungen können Sie die Steuerermäßigung verpassen. Sie müssen die Ermäßigung mit Abschluss der Leistung beantragen und Einspruch einlegen.
Laden Sie sich eine Vorlage/einen Mustereinspruch und beantragen Sie die Verfahrensruhe, den Winterschlaf für das eigene Einspruchsverfahren.