
Bereits seit dem 1.1.2025 besteht für Unternehmer die Pflicht E-Rechnungen zu empfangen. Für den Vorsteuerabzug reicht ein Mail-Postfach allerdings nicht aus. Ab 1.1.2027 endet die Übergangsfrist für die Ausstellung von Rechnungen. Bei vielen Unternehmen wurde das Thema E-Rechnungen und die Konsequenzen verschlafen.
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