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Durch das Wachstumschancengesetz vom 27.4.2024 wurden die Gewinn- und Umsatzgrenzen für die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten angehoben. Wer die Chance hat, seinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung zu ermitteln, der sollte diese nutzen.
Ihr Vorteil:
Sie erhalten die Informationen zur Buchführungspflicht und zum Wegfall sowie einen Antrag auf Befreiung von der Buchführungspflicht mit verschiedenen Begründungen.