Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in 2018 die frühere Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung ab 2025 angeordnet. Die neue Grundsteuer ab 2025 könnte erneut verfassungswidrig sein.
Das FG Baden-Württemberg hat am 11.6.2024 in zwei Urteile die Revision wegen der Verfassungswidrigkeit zugelassen. Grundlage der Entscheidungen in das Landes-Grundsteuergesetz in Baden-Württemberg. Auch der Bundesfinanzhof hat in einem AdV-Verfahren die verfassungskonforme Auslegung beschlossen.
Grundstückseigentümer müssen gegen die gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte 2022 Einspruch einlegen. Bei einem späteren Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid 2025 können Bewertungsfragen nicht mehr berücksichtigt werden.
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